R e c h t s v e r o r d n u n g
über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen
Auszug aus der Verordnung des
Landkreis Alzey-Worms über die Beförderungsentgelte für Taxen vom 01.06.2019:
§ 2
Beförderungsentgelte, Wartegeld
1. Grundpreis EURO 3,00
2. Kilometerpreis bei
An- und Rundfahrten (Taxe I) EURO 1,20
Zielfahrten (Taxe II) EURO 1,90
zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erhöht
sich der Kilometerpreis um 0,35 € auf 2,25 €
(Nachttarif bei Taxe II)
3. Durch den Kilometerpreis (Ziffer 2) ist die
Beförderung von Hunden und von Reisegepäck
bis zu 50 kg abgegolten.
4. Das Entgelt für die Wartezeit beträgt pro Stunde EURO 30,00
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
5. Die Weiterschaltung (Schaltsprung) des
Fahrpreisanzeigers erfolgt jeweils um EURO 0,15
6. Zuschlag für Großraumtaxen EURO 6,00
ab dem fünften Fahrgast pauschal
§ 3
Fahrten außerhalb des Landkreises Alzey-Worms
Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet (Landkreis Alzey-Worms) hinaus, kann das Entgelt für den Streckenteil außerhalb des Pflichtfahrgebietes frei vereinbart werden.
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