Unsere Dienstleistungen

 

Krankenfahrten        

 

       

Der Anlass Ihrer Fahrt zum Arzt, zur Rehaeinrichtung bzw. Kurklinik oder zum Krankenhaus ist schon unangenehm genug.

 

Wir wollen Ihnen die An- bzw. Abreise  so angenehm wie möglich gestalten, damit Sie entspannt und erholt Ihre Genesung einleiten können.

 

 

 

  • Serienfahrten zu Langzeittherapien
    zur Physiotherapie, Chemotherapie oder Bestrahlungstherapie
  • Dialysefahrten
  • zu stationären bzw. ambulanten Behandlungen
    zum Krankenhaus, Rehaeinrichtungen oder Kurkliniken
  • Bring- und Holservice von und zu Arztpraxen
  • Bring- und Holservice von Rezepten, Überweisungen und Medikamenten etc.

 

  

Auch klappbare Rollstühle und Rollatoren stellen für unsere Fahrer keine Hindernisse dar.

 

 

Wichtige Information

 

Die Kosten der Fahrten zu Langzeitbehandlungen werden nur nach Verordnung des Arztes (Transportschein) und Genehmigung der Krankenkassen von diesen übernommen.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Fahrten ohne Krankenkassen-genehmigung nur ausführen können, wenn Sie für die Beförderung auch selbst Aufkommen (direkt nach der Fahrt beim Fahrer). Sie erhalten von uns eine Quittung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um rückwirkend eine Erstattung zu erhalten.

 

 

Serienfahrten

 

Gesetzlicher Eigenanteil

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt:


10 % des Fahrpreises
• mindestens jedoch 5,00 €
• höchstens 10,00 €


Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein, da auch der Eigenanteil auf Ihre persönliche Belastungsgrenze angerechnet wird.

 

Die persönliche Belastungsgrenze bezeichnet die Summe an Zuzahlungen, die Ihnen seitens der Krankenkasse zugemutet wird. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen, auch für Arzneimittel etc., sammeln und Ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Belastungsgrenze richtet sich nach Art der Erkrankung und beträgt derzeit 2 % des Jahresbruttoeinkommens eines Haushalts und reduziert sich auf 1 % bei chronischen Erkrankungen.

Nach Erreichen dieser Grenze erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis, der Sie von allen weiteren Zuzahlungen befreit; dieser Ausweis ist dem Fahrer vorzuzeigen, wenn Fahrten auf Basis einer ärztlichen Verordnung abgerechnet werden. 

Tipp


Bei langandauernden Behandlungen bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit, den maximalen Zuzahlungsbetrag in einer Summe zu zahlen; Sie erhalten dann direkt den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse und brauchen zukünftig keine Quittungen mehr zu sammeln.
 
Fahrten zu Behandlungen, nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit und nicht gesondert genehmigungs-pflichtig. (Kostenträger: Berufsgenossenschaft und Unfallkasse)


Persönliche Belastungsgrenze

Der gesetzliche Eigenanteil muss im Taxi entrichtet werden, jedoch nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze. (Inhaber eines Befreiungsausweises zahlen keinen Eigenanteil.)

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! 

 

 

 

Auf Ihren Fahrauftrag freut sich Ihr Fahrservice - Schell Team

 

Rufen Sie uns an,

wir fahren Sie 

gerne!










Telefon: 

0 67 03/21 77

(siehe Geschäftszeiten)











24 Stunden,

rund um die Uhr,

auf Vorbestellung!